Schwindelbehandlung nach IVRT

Wenn jemand plötzlich an akutem Schwindel leidet, beispielsweise bei BPLS (Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel) oder anderen Gleichgewichtsstörungen, ist eine rasche und effektive Behandlung wichtig.

Der BPLS ist die häufigste Ursache für wiederkehrenden Schwindel und wird durch lose Ohrsteinchen im Innenohr ausgelöst. 

Befreiungsmanöver (z.B. Epley-Manöver):
Dies ist die effektivste und primäre Behandlung bei BPLS. Durch eine Abfolge spezifischer Kopf- und Körperbewegungen werden die lose schwimmenden Ohrsteinchen (Otolithen) aus den Bogengängen in einen Bereich des Innenohrs zurückverlagert, wo sie keine Beschwerden mehr verursachen. Oft reicht eine einzige Durchführung, um den Schwindel zu beenden.

Bei an deren Ursachen von akutem Schwindel:
Die Behandlung variiert je nach der zugrunde liegenden Erkrankung:

Vestibuläre Rehabilitation: 

Insgesamt ist die Behandlung von akutem Schwindel, insbesondere bei BPLS, oft sehr erfolgreich und führt schnell zu einer deutlichen Besserung der Beschwerden.

Verordnungsmöglichkeiten

Die Ergotherapie enthält, im Gegensatz zur Physiotherapie, leider keinen spezifischen Code für den vestibulären Schwindel. Wenn der Gleichgewichtsnerv betroffen ist (wie z.B. bei Neuritis / Neuropathia vestibularis), wäre der passende Code „EN3 (Periphere Nervenläsionen)“. Bei der Ergotherapie fallen Erkrankungen des zentralen Nervensystems sowie das Akustikusneurinom unter „EN1 oder EN2 (ZNS Erkrankungen)“. Sowohl der Code „EN3“ als auch „EN1 oder EN2“ entsprechen mindestens 10 „sensomotorisch-perzeptive Behandlungen“ von jeweils 40 Minuten. Bei der Diagnose „funktioneller Schwindel“ (auch bekannt als phobischer Schwankschwindel) oder „Schwindel und Taumel“ (R42.0) können Ergotherapeuten, im Gegensatz zur Physiotherapie, unter dem Code „PS2“ eine „psychisch-funktionelle Behandlung“ durchführen. Ein Akustikusneurinom und vestibuläre Störungen ab dem 70. Lebensjahr fallen sogar unter Diagnosen mit langfristigem Heilmittel-Bedarf.

Für Privatversicherte ist das Ganze im Vergleich äußerst unkompliziert: Neben der Diagnose, muss der Arzt lediglich die Anzahl der indizierten Physiotherapie- oder Ergotherapie-Einheiten angeben.