Schwindelbehandlung nach IVRT
Wenn jemand plötzlich an akutem Schwindel leidet, beispielsweise bei BPLS (Benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel) oder anderen Gleichgewichtsstörungen, ist eine rasche und effektive Behandlung wichtig.
Der BPLS ist die häufigste Ursache für wiederkehrenden Schwindel und wird durch lose Ohrsteinchen im Innenohr ausgelöst.
Befreiungsmanöver (z.B. Epley-Manöver):
Dies ist die effektivste und primäre Behandlung bei BPLS. Durch eine Abfolge spezifischer Kopf- und Körperbewegungen werden die lose schwimmenden Ohrsteinchen (Otolithen) aus den Bogengängen in einen Bereich des Innenohrs zurückverlagert, wo sie keine Beschwerden mehr verursachen. Oft reicht eine einzige Durchführung, um den Schwindel zu beenden.
Bei an deren Ursachen von akutem Schwindel:
Die Behandlung variiert je nach der zugrunde liegenden Erkrankung:
Vestibuläre Rehabilitation:
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Gleichgewichtstraining:
Unabhängig von der Ursache kann ein gezieltes Gleichgewichtstraining die zentrale Kompensation fördern. Das Gehirn lernt, mit den fehlerhaften oder fehlenden Informationen aus dem Gleichgewichtsorgan umzugehen und diese auszugleichen. Übungen zur Blickstabilisierung, Haltungs- und Gangschulung sind hierbei zentral. -
Habituationsübungen:
Spezielle Übungen, die den Schwindel provozieren sollen, können dazu beitragen, dass das Gehirn sich an die auslösenden Reize gewöhnt und die Schwindelreaktion mit der Zeit abschwächt.
Verordnungsmöglichkeiten
Die Ergotherapie enthält, im Gegensatz zur Physiotherapie, leider keinen spezifischen Code für den vestibulären Schwindel. Wenn der Gleichgewichtsnerv betroffen ist (wie z.B. bei Neuritis / Neuropathia vestibularis), wäre der passende Code „EN3 (Periphere Nervenläsionen)“. Bei der Ergotherapie fallen Erkrankungen des zentralen Nervensystems sowie das Akustikusneurinom unter „EN1 oder EN2 (ZNS Erkrankungen)“. Sowohl der Code „EN3“ als auch „EN1 oder EN2“ entsprechen mindestens 10 „sensomotorisch-perzeptive Behandlungen“ von jeweils 40 Minuten. Bei der Diagnose „funktioneller Schwindel“ (auch bekannt als phobischer Schwankschwindel) oder „Schwindel und Taumel“ (R42.0) können Ergotherapeuten, im Gegensatz zur Physiotherapie, unter dem Code „PS2“ eine „psychisch-funktionelle Behandlung“ durchführen. Ein Akustikusneurinom und vestibuläre Störungen ab dem 70. Lebensjahr fallen sogar unter Diagnosen mit langfristigem Heilmittel-Bedarf.
Für Privatversicherte ist das Ganze im Vergleich äußerst unkompliziert: Neben der Diagnose, muss der Arzt lediglich die Anzahl der indizierten Physiotherapie- oder Ergotherapie-Einheiten angeben.